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EuGH: Flüchtlingsstatus wird nicht automatisch anerkannt
Wenn ein Migrant Flüchtlingsstatus in einem EU-Staat erhält, gilt dieser nicht automatisch in anderen EU-Ländern - so der Europäische Gerichtshof. Auch in einem anderen Flüchtlingsfall fällten die Richter ein Urteil. Von M. Nordhardt und C. Kehlbach.
Das österreichische #Bundesverwaltungsgericht hat "pay-or-okay" offenbar für alle (österreichischen) Unternehmen abgenickt, die nicht marktbeherrschend sind. Das anderslautende Facebook-Urteil des #EUGH wurde durch diese Einschränkung ("nicht marktbeherrschend") umgangen.
Das Urteil verlangt nichtmal mehr die Existenz einer (kostenpfl.) Alternative und verwechselt erneut den Zwang zur Aufgabe des Rechts auf Nicht-Tracking mit der freiwilligen Abgabe persönlicher Daten.
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