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Da der "Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt" werden soll, wurden jetzt gleich 2 Nullrunden bei den Regelsätzen beschlossen, und zwar für 2025 UND 26. Für die Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) bleibt es demnach bis einschließlich Dezember 2026 bei den seit Januar 2024 geltenden 563 Euro monatlich.
Dazu meint (nicht nur)