Da wir wieder Zuschriften haben: Eine #Vermieter ist keine Energieaufsichtsbehörde. Er kann sich vielmehr auf Aussagen der Aufsichtsbehörde verlassen und ist aber auch an diese gebunden!
Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde des Energierechts sagt: „Bei Balkon #Solarmodulen reicht nach @BNetzA Einschätzung ein einfacher #Stecker, wenn zertifizierte #Wechselrichter vorhanden sind.“
Daher schon heute darf man sein #Steckersolargerät mit einem normalen Schukostecker anschliessen. Wer eine Wielandtdose fordert will #BalkonSolar verhindern!
Details dazu auf: https://balkon.solar/news/2024/07/11/faq-zum-recht-auf-solar/ und https://balkon.solar/news/2025/03/01/steckersolar-mit-normaler-steckdose-erst-ab-neuer-norm/
Wir haben auch unser Musterschreiben entsprechend ergänzt: https://balkon.solar/news/2024/05/30/musterschreiben-an-den-vermieter/