lingo.lol is one of the many independent Mastodon servers you can use to participate in the fediverse.
A place for linguists, philologists, and other lovers of languages.

Server stats:

70
active users

#netzbetreiber

0 posts0 participants0 posts today

#SmartMeter sollen beim #Stromsparen helfen, doch in #Deutschland stockt der Ausbau.

Gründe sind hohe #Kosten, überzogene technische Anforderungen und mangelnde Umsetzung durch viele #Netzbetreiber. Während andere Länder flächendeckend ausgerüstet sind, liegt die Quote hier bei nur zwei Prozent.

Teilweise werden bis zu 970 Euro für die Installation verlangt.

heise.de/meinung/Kommentar-zu-

c't MagazinKommentar zu Smart Meter: zu teuer, zu komplex, zu spätSmart Meter helfen beim Stromsparen, doch es scheitert der Ausbau an Bürokratie, hohen Kosten und blockierenden Netzbetreibern, meint Christian Wölbert.
Replied in thread

😎 Samstag um 9:52: 11012 Unterschriften!

🎦 Und für alle gibt es ein schönes #Filmplakat zur 2. Petition.

👉 balkon.solar/petition2

Warum ist die Petition notwendig?

Weder Gesetze noch Normen unterscheiden bisher zwischen Kleinspeichern in Haushalten und großen Quartiersspeichern oder ähnlichem.

Daher gelten selbst für kleine Stecker-Speicher mit 1-2 kWh Kapazität im Prinzip die selben Regeln wie für große Speicher: Sie dürfen nur von Elektrikern angemeldet werden, sie müssen die Doppelanmeldung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister durchlaufen und selbst wenn man sie gemeinsam mit einem Balkonkraftwerk anmeldet - was das Marktstammdatenregister mittlerweile immerhin vorsieht, fordert der #Netzbetreiber im Anschluss eine separate Anmeldung.

Insbesondere sind sie aber eben, anders als Steckersolargeräte, nicht als eigene Geräteklasse anerkannt. An dieser Differenzierung hängen eine Reihe zusätzlicher Vereinfachungen, die bei gleicher Geräteleistung (800VA) an die für Steckersolargeräte angelehnt sein müssten.

Solange dies nicht der Fall ist, sind Nutzer von Steckersolargeräten mit integriertem Speicher immer im Nachteil gegenüber den Nutzern ohne Speicher. Da aber nur letztere netzdienlich arbeiten können, kann das nicht gewollt sein.

EEG-Altanlagen


#Solarstrom - Anlagen, die zunächst nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( #EEG ) gefördert werden, fallen nach 20 vollen Kalenderjahren aus der #Förderung heraus de.wikipedia.org/wiki/Erneuerb . Eine #Anschlußregelung sorgt dafür, daß der danach eingespeiste #Strom weiterhin honoriert wird. Begründung des @sfv in sfv.de/artikel/pv-altanlagen_a .
Die Wirkung: climatejustice.social/@NichtVi .

Das entspricht der #Kalkulation "konventioneller" #Kraftwerke: Solange diese Kraftwerke nicht 'abgeschrieben' sind (wenn also die eingenommenen Kundenzahlungen = Baukosten + Brennstoffkosten + Wartungskosten + Reparaturkosten + Personalkosten + Abriß- und Beseitigungskosten + Dividende), werden die Kilowattstundenpreise (bzw. Megawattstundenpreise) beim #Netzbetreiber oder bei der #Strombörse als Mindestpreise genannt. Aus der Summe der Kosten für alle benötigten Kraftwerke ergibt sich der mittlere Stromerzeugungspreis.

Über die #MeritOrder de.wikipedia.org/wiki/Merit-Or wird allen Bietern (= Einspeisern) der Preis gezahlt, den die letzte Megawattstunde kostet. Die Feinheiten der #Strompreisbildung sind nicht leicht zu verstehen climatejustice.social/@NichtVi .

Das bisher Gesagte bezieht sich auf den "Normalfall" der EEG-Vergütung. Nach Ablauf der vollen 20 Jahre ab Inbetriebnahme könnte die Vergütung knallhart auf null Cent pro kWh gesenkt werden. Das sähe aber ziemlich komisch aus, weil doch etwas Wertvolles produziert und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
Deshalb gibt es eine Vergütung, die "Jahresmarktwert Solar" genannt wird, aber um 0,4 ct/kWh vermindert carmen-ev.de/2023/05/25/was-is .


Nun zum konkreten Fall unserer kleinen PV-Anlage. Technische Details in diesem Erfahrungsbericht: climatejustice.social/@NichtVi .

Ursprüngliche EEG-Vergütung von 2000 bis
2020: 50,62 ct/kWh

Anschließend (verminderter) Jahresmarktwert Solar
2021: 7,15 ct/kWh
2022: 7,37 ct/kWh
2023: 7,20 ct/kWh
2024: 2,816 ct/kWh


Auf der Jahresabrechnung wird von der Einspeisevergütung der Preis für den Einspeisezähler und die Abrechnung abgezogen.

So bleiben unterm Strich bei uns rund 30 Euro für knapp 1500 kWh Solarstrom im Jahr 2024 übrig. Mehr als gar nichts.

de.wikipedia.orgErneuerbare-Energien-Gesetz – Wikipedia

Wollt ihr richtig miese Laune kriegen? Dann lest mal den #Netzentwicklungsplan. Der legt durch #Bundesnetzagentur und #Netzbetreiber die #Stromnetz-Entwicklung fest, mit langfristigen Folgen für die wesentliche #Energieinfrastruktur der Zukunft für mehrere Jahrzehnte.

Damit wollen wir uns am 17.10.2023 ab 20:30 näher befassen. Onlinevortrag und Diskussion. AG #Energiepolitik der #Piratenpartei zusammen mit Team #Orangebuch (orangebuch.de/). energiepolitik.piratenpartei.d

www.orangebuch.deOrangebuch – die Energieversorgung Deutschlands heute und in der Zukunft

Wie die lokalen Netzbetreiber die Solarbranche schikanieren

Im Juni war unsere PV-Anlage fertig auf dem Dach montiert. Sie ist vollständig registriert und der Antrag auf Einspeisung ist gestellt.

Im September haben wir einen Termin bekommen, wo der Zähler getauscht werden sollte, weil der aktuelle rückwärtslaufen kann (was in vielen anderen Ländern übrigens überhaupt kein Problem ist).

Im September kommt dann also ein sehr unfreundlicher Mensch, im Auftrag des lokalen Netzbetreibers, ohne einen Zähler mitgebracht zu haben.

Er erzählt mir sofort, die Firma, die meine Anlage installiert hat, kenne er schon, da braucht er gar keinen Zähler mitzubringen.

Also schreibt er direkt mal einen Mängelbericht, kassiert 170 € und verschwindet wieder. Nächster Termin ist im November, so lange wird unsere Anlage keinen Strom produzieren.

Was hat er gefunden, fragt ihr euch jetzt bestimmt.
- Der Zähler hat keine Schiene, auf der man den neuen Zähler direkt aufstecken kann.
- Das 2 Meter lange Kabel, von der Hauserde zum Hausanschluss, ist 10 mm², das muss angeblich auf 16 mm^2 erhöht werden.

Zwei absolute Lappalien, die man in 10 Minuten hätte beheben können.
Nichts davon stellt für den Betrieb dieser Anlage wirklich ein Problem dar.

Unser PV-Installateur hat uns bestätigt, das ist bei einigen Netzbetreibern (insbesondere unserem) mittlerweile der Standard. Die kommen ohne Zähler, finden irgendwelche Kleinigkeiten (bei jedem Kunden was anders), kassieren ihre 170 € und verschwinden wieder.

Das sind übrigens fast immer lokale Elektriker, die von den Netzbetreibern beauftragt werden.

Ich habe unseren deshalb gefragt, was er denn da so für Erfahrungen gemacht hätte, darauf hat er geantwortet, wenn das ein lokaler Elektriker macht, gibt es nie Probleme.

Das lasse ich jetzt einfach mal so stehen.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Anlagen es wegen solchem Verhalten in Deutschland aktuell gibt, die komplett fertig installiert sind, aber keinen Strom liefern, weil der Netzbetreiber die Inbetriebnahme so lange wie möglich verhindert.

#Energiewende #Netzbetreiber #PV-Anlage #Schikane

Höhere Renditen für Betreiber: Netzausbau soll sich stärker lohnen

Die Bundesnetzagentur will den Betreibern von Strom- und Gasnetzen größere Gewinnmöglichkeiten einräumen. Das soll Anreize für Investitionen schaffen. Die Kosten dafür tragen die Verbraucher.

➡️ tagesschau.de/wirtschaft/verbr

tagesschau.deHöhere Renditen für Betreiber: Netzausbau soll sich stärker lohnenBy tagesschau.de

Der #Elektropraktiker hat zusammen mit einer Rechtsanwältin einige Forderungen aus dem Bundesmusterwortlaut der Technsichen Anschlussbedingungen (#TAB) des #BDEW auseinandergenommen und kommentiert.
Im Kern ging es um die Forderungen, die sich aus der in den TAB erwähnten #VDE AR-N 4100 ergeben.

Es bestehen Zweifel daran, dass die Vermutungswirkung nach § 49 EnWG für die VDE AR-N gilt. "Die Berechtigung der Netzbetreiber im Hinblick auf die Veröffentlichtung von TAB beschränkt sich auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Netzes; die Forderungen der VDE-AR-N 4100 gehen über diesen Aspekt hinaus.
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass einige aufgeführte Festlegungen den a.R.d.T. entsprechen, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen. Es besten [sic!] erhebliche Zweifel, dass einige Festlegungen das Ziel des EnWG bzw. der NAV, das besondere Interesse des Anschlussnehmers an einer konstengünstigen Lösung, berücksichtigen.
Es besteht die Besorgnis, dass einige Festlegungen den Zielen der Ressourcenschonung und der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks deutlich entgegenstehen"

Darin aufgeführt sind u.a. auch die Änderung der Zählerschränke inkl. deren Abmessungen und Montagehöhe, da der gesamte Zählerschrank im Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers liegt und keine Aspekte der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Netzes (§ 20 NAV) erfüllt. Dazu zählen auch Kommunikationseinrichtungen wie bspw. der allseits verhasste APZ, der seit Jahren installiert und vorgehalten werden muss. Für dynamische Tarife ist der APZ schließlich nicht notwendig.

Weiterhin steht dort, dass Zweifel bestehen, dass die Vermutungswirkung nach § 49 Abs. 2 EnWG uneingeschränkt auch für die VDE AR-N 4100 gilt.
Zum einen wegen einem immer vorhandenem Restrisiko beim Nutzen von elektrischen Anlagen, aber zum anderen bestehen auch Bedenken wegen des Zustandekommens der VDE AR-N 4100 und der fehlenden Transparenz. Dazu steht dort:
"Fragen nach der rechtlichen Legitimation und erforderlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wirft dabei u. a. der Umstand auf, dass nach dem VDE-FNN-Aufnahme-Antrag durch Nicht-Stromnetzbetreiber Stimmrechte erworben werden können. Sollte damit die Möglichkeit verbunden sein, durch diese zusätzlichen Stimmrechte auf die Entscheidung stärker Einfluss zu nehmen, stünde die fachliche Neutralität und Objektivität in Frage.
Darüber hinaus werden nach Ziff. 3.3 der VDE-AR-N 4000 die Mitglieder der Projektgruppe, die an einer Anwendungsregel arbeiten, durch den VDE-FNN-Lenkungskreis berufen, der die Projektgruppe eingesetzt hat.
Eine gewisse inhaltliche „Steuerung“ durch dieses Berufungsrecht scheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, sodass die Unabhängigkeit bei der Erstellung technischer Regeln auch hierdurch gefährdet scheint."

Lobbyismus bei der Normung? Wer konnte das denn ahnen...

Jetzt muss nur noch jemand gegen seinen Netzbetreiber klagen, damit wir alle günstiger und einfacher PV-Anlagen installieren können.

Wer es lesen möchte, hier im Volltext: elektropraktiker.de/fachartike (Achtung Paywall)

www.elektropraktiker.deNetzanschluss – Probleme und Verantwortlichkeiten - Elektropraktiker